
Immobilien-Wertermittlung
Die Wertermittlung wird bei unseren
Immobiliengutachten
kompetent und unabhängig nach anerkannten
Grundsätzen und Bestimmungen vorgenommen. Die
Wertermittlung richtet sich nach Auftrag und Zweck.
Grundsätzlich gibt es keinen objektiven Wert.
Jeder Wert ist subjektiv. Der Wert bestimmt sich
aus dem individuellen Nutzen und Preis. Der Nutzen ist individuell und
der Preis ist Verhandlungssache. Aus diesem
Grund wurde der Begriff des Verkehrswerts
eingeführt.
Kostenlose
Immobilienbewertung
Der
Verkehrswert ist in § 194
BauGB gesetzlich definiert: "Der Verkehrswert
wird durch den Preis bestimmt, der in dem
Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht,
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den
rechtlichen Gegebenheiten und
tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen
Beschaffenheit und Lage des
Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands
der Wertermittlung ohne Rücksicht auf
ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu
erzielen wäre." Es gibt Kaufpreissammlungen die
von dem Gutachterausschuss aus
Grundstückskaufverträgen übernommen werden.
-
Auswahl des Wertermittlungsverfahrens
Der Verkehrswert ist vorrangig mit Hilfe des
Ertragswertverfahren zu ermitteln, weil bei sich
der Preis für Grundstücke nach dem Nutzen (=
Ertrag) richtet. Dabei kann der Nutzen in
Mieterträgen oder ersparten Aufwendungen
(Eigennutzung) bestehen.
In bestimmten Fällen kann eine
Sachwertermittlung sachgerecht sein. Das
Sachwertverfahren basiert auf der Ermittlung der
Wiederbeschaffungskosten. Der Sachwert ist die
Summe von Bodenwert, Wert der baulichen Anlagen
(Wert der Gebäude, der besonderen
Betriebseinrichtungen und der baulichen
Außenanlagen) und dem Wert der sonstigen
Anlagen.
Grundbesitzbewertung /
Immobilienbewertung
|